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Vorregistrierte Produkte
Für die CO2-Extrakte gibt es gute Neuigkeiten. CO2-Extrakte werden der aktuellen REACH-Verordnung entsprechend als SONs (Substances Occuring in Nature) angesehen; d.h. dass für CO2-Extrakte ohne R/S-Sätze keine Registrierungspflicht besteht.