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Allgemeine Spezifikation

Majoranblätter CO2-se Extrakt, Typ Nr. 004.001

enthält vorwiegend leichtflüchtige, CO2 - lösliche Inhaltsstoffe

Rohstoff:
Origanum majorana - Blätter

Herstellung:
Hergestellt durch Hochdruckextraktion mit natürlicher Quellkohlensäure, daher keine Lösungsmittelrückstände und keine Rückstände von anorganischen Salzen und Schwermetallen, keine vermehrungsfähigen Keime [1].

Extrakt:
Hellbraune Flüssigkeit mit charakteristischem Geruch.

D/E-Verhältnis:
50 - 58 kg Rohstoff ergeben 1 kg Produkt.

Kennzeichnung:
INCI-Name (CTFA): Origanum Majorana (Marjoram) Leaf Extract, CAS-Nr. 84082-58-6, EINECS-Nr. 282-004-4

Inhaltsstoffe:
Das ätherische Öl des Majorans setzt sich aus mindestens 50 Komponenten zusammen. Hauptinhaltsstoffe sind die Monoterpenalkohole 1-Terpinen - 4-ol und cis-Thujanol-4 (cis-Sabinenhydrat) und trans-Thujanol-4 (trans-Sabinenhydrat), ferner Monoterpene, Sabinen, alpha Terpinen, Ocimen, Cymen und Terpinolen. Die labilen Sabinenhydrate bleiben bei der CO2-Extraktion erhalten.

Verwendung:
In der Lebensmittelindustrie als Gewürz für Wurst- und Fleischwaren; in der Parfümerie und Kosmetikindustrie, als Naturheilmittel auf Grund der beruhigenden Wirkung bei Schlaflosigkeit, gegen erhöhten Blutdruck und auch als krampflösendes Mittel.

Natürlichkeit:
Das Produkt ist ausschließlich aus dem genannten Rohstoff hergestellt, es enthält keine Zusätze oder technischen Hilfsstoffe und ist nicht gemischt und formuliert. Das Produkt ist 100 % natürlich und entspricht den Artikeln der EU-Aromenverordnung 1334/2008 für Aromaextrakte.

Haltbarkeit:
Unangebrochene Gebinde sind ohne Qualitätsverlust bei kühler und trockener Lagerung und unter Ausschluss von Licht mindestens 5 Jahre haltbar.

[1] Manninen P., Häivälä E., Sarimo S., Kallio H. : Z. Lebens Unters Forsch A (1997) 204: 202-205

Diese Angaben werden nach bestem Wissen zur Kundeninformation gegeben, aber unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, insbes. bezüglich der Verletzung von Eigentumsrechten dritter Seite durch die Verwendung des Produkts. Die Informationen sind kein Ersatz für Vorversuche zum Nachweis der Eignung für den beabsichtigten Einsatzzweck. Der Anwender ist für die Einhaltung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen selbst verantwortlich. Die konzentrierten FLAVEX-Extrakte sind Grundstoffe für die Produktformulierung. Sie sind daher im Lebensmittelbereich nicht zum direkten Verzehr, im Kosmetik-, Parfüm- und Aromatherapiebereich nicht zur direkten Anwendung auf die Haut gedacht. Von Kindern fernhalten!

Version 66.116.05, 30.03.2004

Download: Allgemeine Spezifikation

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