Salbei Triloba (syn. Fruticosa) CO2-se Extrakt
Produkt-Nr. 063.002
Rohstoff:
Salvia triloba (syn. fruticosa) – Blätter, getrocknet
Herstellung:
Hergestellt durch Hochdruckextraktion mit natürlicher Quellkohlensäure, daher keine Lösungsmittelrückstände und keine Rückstände von anorganischen Salzen und Schwermetallen, keine vermehrungsfähigen Keime [1].
Inhaltsstoffe:
siehe Spezifikation
Verwendung:
Traditionelle Anwendung:Der Gattungsname salvia leitet sich vom lateinischen salvere (zu erretten) in Bezug auf seine heilenden Eigenschaften ab. Salvia triloba (syn. fruticosa) wird wahrscheinlich seit 1400 vor Christus verwendet, da es im Fresko mit dem blauen Vogel im Haus der Fresken in Knossos abgebildet ist. Infusionen von Salvia triloba (syn. fruticosa) werden traditionell eingesetzt, um Husten, Erkältungen, Halsschmerzen und Mandelentzündungen zu lindern. Eine antidiarrhoische, fiebersenkende, spasmolytische, tonische und verdauungsfördernde Wirkung ist ebenfalls beschrieben.Für Kosmetik und Lebensmittel:Mit Hilfe von Agardilutionstests konnte im Screening gezeigt werden, dass das ätherische Öl von Salbei triloba (syn. fruticosa) eine gute Wirksamkeit gegen folgende Mikroorganismen hat: Streptomyces venezuelae, Aspergillus niger, Mucor mucedo, Helminthosporium sativum, Saccharomyces cerevesiae, Alternaria solani, Aspergillus fumigatus, Cryptococcus neoformans und Candida albicans [2]. Die Wirksamkeit nimmt in der angegebenen Reihenfolge ab.Anwendungsbeispiele:Salbei triloba (syn. fruticosa) CO2-se Extrakt wird in der Kosmetikindustrie in Mundwasser, Zahnpasta, Shampoos, Seifen, in der Parfümerie, in der Lebensmittelindustrie, in der pharmazeutischen Industrie und in der Aromatherapie gerne eingesetzt.Anhang II der Aromen-Richtlinie 88/388/EWG (EWG, 1988) legt für Aromen oder andere Lebensmittelzusatzstoffe folgende Höchstwerte für Thujon (alpha und beta) fest: 0,5 mg/kg in Lebensmitteln und Getränken mit Ausnahme von 5 mg/kg in alkoholischen Getränken mit nicht mehr als 25 Vol.-% Alkohol, 10 mg/kg in alkoholischen Getränken mit mehr als 25 Vol.-% Alkohol, 25 mg/kg in Lebensmitteln, die Salbei-Zubereitungen enthalten und 35 mg/kg in Magenbitter. Thujon darf nicht als solches Lebensmitteln zugesetzt werden [3].*
Literatur:
[1] P. Manninen, E. Häivälä, S. Sarimo, H. Kallio : Distribution of microbes in supercritical CO2 extraction of sea buckthorn (Hippophae rhamnoides) oils : Zeitschrift für Lebensmitteluntersuchung und -Forschung / Springerverlag (1997) 204: 202-205
[2] European Scientific Cooperative on Phytotherapy. ESCOP monographs, The Scientific Foundation for Herbal Medicinal Products. Online series. : SALVIAE TRILOBAE FOLIUM Sage Leaf, Three-lobed : Exeter: ESCOP, 2014.