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Paprika CO2-to Extrakt (ökol), 40000 C.U., DE-ÖKO-013
Produkt-Nr. 032.007

Weitere produktrelevante Dokumente sind auf Anfrage erhältlich.

Rohstoff:
Capsicum annuum – Frucht, getrocknet, aus ökologischem Landbau

Herstellung:
Hergestellt durch Hochdruckextraktion mit natürlicher Quellkohlensäure, daher keine Lösungsmittelrückstände und keine Rückstände von anorganischen Salzen und Schwermetallen, keine vermehrungsfähigen Keime [1]. Der Extrakt wird mit Sonnenblumenöl (ökol) auf 40000 C.U. standardisiert und mit FLAVEX Rosmarin Antioxidans Extrakt (ökol) stabilisiert.

Inhaltsstoffe:
siehe Spezifikation

Verwendung:
In der Volksmedizin wird die capsaicinarme Paprika innerlich bei Verdauungsstörungen, Magen- und Darmleiden sowie als entwässerndes und die Herz- und Kreislauffunktionen unterstützendes Mittel verwendet [2].*

Der Extrakt eignet sich aufgrund seiner enthaltenen Aromastoffe zum Würzen von Lebensmitteln, wie z.B. von Wurstwaren, Saucen, Knabbergebäck, Würzmischungen und anderen pikanten Lebensmittelprodukten. Hinweis: Der Extrakt darf nicht primär zur Färbung von Lebensmitteln eingesetzt werden, da er die Anforderungskriterien als färbendes Lebensmittel bzw. als Farbstoff gemäß VO (EG) Nr. 1333/2008 nicht erfüllt.*

Der Paprikaextrakt kann als natürlicher Farbstoff in der Kosmetik, insbesondere in der Naturkosmetik, eingesetzt werden.*

Literature:
[1] P. Manninen, E. Häivälä, S. Sarimo, H. Kallio : Distribution of microbes in supercritical CO2 extraction of sea buckthorn (Hippophae rhamnoides) oils : Zeitschrift für Lebensmitteluntersuchung und -Forschung / Springerverlag (1997) 204: 202-205
[2] Wolfgang Blascheck u.a. (Hrsg.) : HagerROM 2017, Hagers Enzyklopädie der Arzneistoffe und Drogen : Suttgart: Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft Stuttgart, 2017

* Die Aussagen basieren auf Literaturangaben und haben informellen Charakter. Sie sind möglicherweise aus Invitro- oder Tierversuchen abgeleitet und daher nicht am Menschen belegt. Die Aussagen wurden nicht von den zuständigen Behörden bewertet und sie beziehen sich nicht auf Fertigprodukte. Der Vermarkter eines Fertigproduktes, das einen FLAVEX Extrakt als Bestandteil enthält, ist verantwortlich dafür, dass die Produktaussagen rechtmäßig sind und die geltenden Gesetze und Vorschriften des Landes erfüllen, in dem das Produkt verkauft wird.